Benutzerordnung

Folgende Benutzerordnung gilt für alle Fahrer/innen:

  1. Das Gelände darf ab einem Alter von 3 Jahren befahren werden, bis einschließlich 9 Jahre in Begleitung eines Erziehungsberechtigten.
  2. Vor dem ersten Fahrtantritt muß einmalig ein Haftungsausschluß unterzeichnet bzw. abgegeben werden.
  3. Es besteht Helmpflicht. Das Tragen von Protektoren, Handschuhen und festem Schuhwerk wird dringend empfohlen.
  4. Der Konsum von Tabakwaren und alkoholischen Getränken ist auf dem Bike Areal nicht gestattet.
  5. Die Benutzung des Bike Areals unter dem Einfluß von berauschenden Mitteln (Alkohol und Stoffe, die dem Betäubungsmittelgesetz unterliegen) ist nicht gestattet.
  6. Das Bike Areal darf nur mit funktionstüchtigen MTB-/BMX-/Trial-Rädern befahren werden.
  7. Der Trialparcours darf ausschließlich von Trialsportlern benutzt werden
  8. Sämtliche Bauten wie Startrampen, Holzabsprünge, Minirampe, Steilkurven, Trialbauten dürfen nicht als Kletteranlagen benutzt werden.
  9. Eigenmächtige Veränderungen an den Parcours sind verboten.
  10. Es ist auf andere Benutzer Rücksicht zu nehmen.
  11. Müll und Unrat ist in den dafür vorgesehenen Behältern zu entsorgen.
  12. Bei groben Verstößen gegen die Benutzerordnung bzw. die wiederholte Missachtung dieser, wird gegenüber der entsprechenden Person durch das Betreuungspersonal des Bike Areal Dresden mündlich oder schriftlich ein zeitweilig bzw. zeitlich unbegrenzt geltendes Hausverbot erteilt.
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Haftungsausschluß für 10- bis 17-Jährige